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Neuanschluss
Anschlussgebühr
Die Gemeinde Visp erstellt auf Ihre Kosten den Hausanschluss. Als Entschädigung hierfür erhebt sie eine Anschlussgebühr. Die Höhe dieser einmaligen Anschlussgebühr beträgt 5’000 Franken pro lt/s Bezugsmenge.
Ist das Gebäude mehr als 20 m von der Hauptleitung der Kanalwasserversorgung entfernt, ist die Gemeinde berechtigt, für die Erstellung der Leitung die Anschlussgebühr nach Aufwand zu berechnen. Die Anschlussgebühr darf in diesem Falle 50% der Kosten der ordentlichen Anschlussgebühr nicht überschreiten.
Anschlussgesuch
Sind Sie an einem Neuanschluss an das Anergienetz Visp-West interessiert? Dann füllen Sie das Anschlussgesuch aus und schicken dieses per Post an Visp Infra AG, c/o EnAlpin AG, Bahnhofplatz 1b, 3930 Visp oder per E-Mail an info@vispinfra.ch.